Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
... der Immo-Modul GmbH, Neumarkt 8-10, 50667 Köln (Immo-Modul)
I. Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend das vertragliche Verhältnis zwischen dem Verkäufer der Immobilie (Auftraggeber) und Immo-Modul für die von Immo-Modul angebotenen Leistungen, soweit nicht individualvertraglich ein abweichender Inhalt vereinbart wurde. Verkäufer der Immobilie im vorstehenden Sinn und damit auch Auftraggeber ist entweder deren Eigentümer oder der von diesem beauftragte Makler.
II. Vertragsgegenstand
1.) Vertragsschluss
- Alle Angebote von Immo-Modul sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich Auf forderungen zur Abgabe eines Auftrags dar.
- Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Immo-Modul zustande.
2. Leistungen
- Immo-Modul unterstützt den Auftraggeber bei der Vermarktung der Immobilie im Umfang der einzelvertraglich vereinbarten Leistungen. Der Verkaufserfolg ist von Immo-Modul nicht geschuldet.
- Immo-Modul ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.
III. Mitwirkungspflichten / Haftung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist jederzeit zur vollständigen Auskunft über die Immobilie verpflichtet. Er muss Immo-Modul und etwaige Kaufinteressenten über den juristischen Status, Besonderheiten, die (bauliche) Beschaffenheit sowie eventuelle
Schäden an der zu verkaufenden Immobilie vollständig informieren und muss ferner alle sonstigen Kenntnisse, über die er verfügt und von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie für den Kaufentschluss eines Interessenten von Bedeutung sind oder sein könnten, unaufgefordert offenzulegen. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm überlassenen Unterlagen gleich welcher Art oder Form (z. B. Grundrisszeichnungen, Objektfotografien etc.) frei von Rechten Dritter sind.
- Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle Angaben zur Immobilie in den von Immo-Modul erstellten und zur Freigabe übersandten Entwürfen (z.B. Exposé) zu kontrollieren, diese wenn nötig zu ergänzenund Fehler zu korrigieren und/oder Immo-Modul zu melden.
- Der Auftraggeber unterlässt alle Handlungen, welche Immo-Modul bei Erfüllung des ihr erteilten Auftrages behindern könnten.
- Auftraggeber stellt Immo-Modul im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der in dieser Ziffer geregelten Pflichten des Auftraggebers resultieren.
IV. Vergütung
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Werkvertrag.
- Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Immo-Modul ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Immo-Modul tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. § 288 Abs.4 BGB findet Anwendung.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Immo-Modul anerkannt sind.
V. Geheimhaltung / Datenschutz
- Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim halten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes fallen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern, und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen noch speichern noch vervielfältigen noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
- Immo-Modul wird ihre Mitarbeiter demgemäß unterweisen und sie entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
- Immo-Modul ist berechtigt, überlassene Daten an beauftragte Subunternehmer weiterzugeben, wenn und soweit die Datenübermittlung zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist. In diesem Fall wird Immo-Modul den beauftragten Subunternehmer ebenfalls nach Maßgabe dieser Ziffer zur Geheimhaltung und zum Datenschutz verpflichten.
VI. Nutzungsrechte
- Immo-Modul erwirbt das geistige Eigentum an sämtlichen von ihr erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Exposé, Objektfotografien etc.).
- Immo-Modul ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse in eigenen Kundenreferenzlisten gleich welcher Art oder Form (z. B. Print oder auf der Firmenwebsite) zu verwenden.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von Immo-Modul erstellten Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, umzugestalten oder in sonstiger Weise inhaltlich oder gestalterisch zu verändern.
- Der Auftraggeber hat das Recht, die von Immo-Modul erstellten Arbeitsergebnisse im Ganzen zu reproduzieren, zu verteilen und zu veröffentlichen, wenn und soweit er in angemessener Form darauf hinweist, dass „Immo-Modul GmbH“ Urheber des jeweiligen Arbeitsergebnisses ist.
VII. Haftungsbeschränkung
- Die Parteien haften einander unabhängig vom Rechtsgrund für die von ihnen oder ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden unbeschränkt.
- Im Übrigen haften die Parteien einander für von ihnen jeweils zu vertretende Schäden pro Schadensereignis bis zu maximal EUR 50.000. Die maximale Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf zwei Schadensfälle pro Jahr begrenzt. Die Parteien können den Nachweis erbringen, dass der anderen Partei tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
- Die in Abs. 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens einer der Parteien, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Parteien oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Parteien beruhen.
- Immo-Modul haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden und für Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung Schutzrechte Dritter.
- Immo-Modul haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der Immo-Modul verursacht worden sind.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Immo-Modul.
VIII. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Werkvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden. Das gleiche gilt, soweit der Werkvertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Stand April 2012